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Freibetrag für investierte Gewinne auch im Jahr 2008
Einnahmen-/Ausgaben-Rechner haben in diesem Jahr wieder die Möglichkeit einen „Freibetrag für investierte Gewinne“ in der Höhe von 10% Ihres Gewinnes (max. € 100.000,--) steuerlich geltend zu machen. Neben Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter (z. B. EDV oder Ordinationseinrichtung) können auch bestimmte Wertpapiere (sogenannte §14- oder Abfertigungswertpapiere) angekauft werden. Sofern nicht wirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden, empfehle ich den Ankauf von Wertpapieren, da durch die steuerliche Absetzbarkeit und der Behaltefrist von 4 Jahren eine Rendite zwischen 17 bis 22% pro Jahr erzielt werden kann. Die Behaltefrist beginnt mit dem Anschaffungstag des Wertpapiers und endet nach genau 4 Jahren. Diese Möglichkeit sollte heuer unbedingt in Anspruch genommen werden, da es nicht sicher ist, wie lange dieser Freibetrag zur Verfügung stehen wird.
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