Freibetrag für investierte Gewinne auch im Jahr 2008

 

 

Einnahmen-/Ausgaben-Rechner haben in diesem Jahr wieder die Möglichkeit einen „Freibetrag für investierte Gewinne“ in der Höhe von 10% Ihres Gewinnes (max. € 100.000,--) steuerlich geltend zu machen.

Neben Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter (z. B. EDV oder Ordinationseinrichtung) können auch bestimmte Wertpapiere (sogenannte §14- oder Abfertigungswertpapiere) angekauft werden.

Sofern nicht wirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden, empfehle ich den Ankauf von Wertpapieren, da durch die steuerliche Absetzbarkeit und der Behaltefrist von 4 Jahren eine Rendite zwischen 17 bis 22% pro Jahr erzielt werden kann.

Die Behaltefrist beginnt mit dem Anschaffungstag des Wertpapiers und endet nach genau 4 Jahren.

Diese Möglichkeit sollte heuer unbedingt in Anspruch genommen werden, da es nicht sicher ist, wie lange dieser Freibetrag zur Verfügung stehen wird.

 

Copyright, 2008 J. Habenicht