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Gewinnfreibetrag "Firmenvermögen wird zum Privatvermögen" Sozusagen als Nachfolge des „Freibetrages für investierte Gewinne“ (FBiG) können Sie als Arzt sei dem Jahr 2010 einen Gewinnfreibetrag (GFB) von bis zu 13% des steuerlichen Gewinns, höchstens € 100.000,-- (was einem Gewinn von € 769.230,-- entspräche), geltend machen. Bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 30.000,-- steht Ihnen der Gewinnfreibetrag auf jeden Fall zu, auch wenn hierfür nichts investiert wurde. Das bedeutet, dass ein Betrag bis 13% von € 30.000,-- (das sind € 3.900,-) steuerfrei bleibt, was einer Steuerersparnis von € 1.950,-- bei 50% Progression entspricht. Übersteigt der steuerliche Gewinn den Betrag von € 30.000,--, so kann für den übersteigenden Betrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass entweder bestimmte neue abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren angeschafft oder bestimmte Wertpapiere gekauft werden. Mit dem Kauf von Wertpapieren fällt das Risiko der Nichteinhaltung der vierjährigen Behaltefrist weg. Weiters können die Wertpapiere nach einer Dauer von 4 Jahren problemlos und steuerfrei ins Privatvermögen übertragen werden.
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